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   BGH, 04.05.2009 - II ZR 169/07   

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https://dejure.org/2009,610
BGH, 04.05.2009 - II ZR 169/07 (https://dejure.org/2009,610)
BGH, Entscheidung vom 04.05.2009 - II ZR 169/07 (https://dejure.org/2009,610)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 2009 - II ZR 169/07 (https://dejure.org/2009,610)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG §§ 47, 48
    Feststellungsklage bei Beschlussfassung in GmbH; Treuwidrigkeit eines Entlastungsbeschlusses

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellung des Ergebnisses einer Abstimmung in einer GmbH-Gesellschafterversammlung durch eine andere Person als den Versammlungsleiter; Entscheidung über die Entlastung des Geschäftsführers einer GmbH zur Verhinderung einer weiteren Untersuchung einer von ihm ...

  • Betriebs-Berater

    Zur Treuwidrigkeit der Entscheidung über die Entlastung eines GmbH-Geschäftsführers

  • Judicialis

    GmbHG § 47; ; GmbHG § 48

  • ra.de
  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Treuwidrige Entscheidung über Entlastung des GmbH-Geschäftsführers in GmbH-Gesellschafterversammlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 47; GmbHG § 48
    Feststellung des Ergebnisses einer Abstimmung in einer GmbH-Gesellschafterversammlung durch eine andere Person als den Versammlungsleiter; Entscheidung über die Entlastung des Geschäftsführers einer GmbH zur Verhinderung einer weiteren Untersuchung einer von ihm ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Treuwidrige Entlastung des Geschäftsführers

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Klage des Gesellschafters auf Feststellung eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung ? Treuewidrigkeit der Entlastung des Geschäftsführers einer GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wann ist ein Beschluss ein Beschluss?

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GmbHG §§ 47, 48; ZPO § 256
    Zur Treuwidrigkeit der Entlastung eines GmbH-Geschäftsführers

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anfechtungsgründe, Anfechtungsklage, Entlastung, Feststellungsklage, Geschäftsführer, Gesellschafterbeschluss, Gesellschaftsrecht, Heilung, positive Beschlussfeststellungsklage, Versammlungsleiter

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Treuwidriger Entlastungsbeschluss

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Treuwidrigkeit der Entscheidung über die Entlastung eines GmbH-Geschäftsführers

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Unwirksamer Gesellschafterbeschluss bei fehlender Feststellung durch Versammlungsleiter

  • koesterblog.com (Kurzinformation)

    Gesellschafterversammlung: Treuwidrigkeit der Entlastung eines Geschäftsführers

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Treuwidrigkeit des Beschlusses über die Entlastung des GmbH-Geschäftsführers

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Treuwidrigkeit des Beschlusses über die Entlastung des GmbH-Geschäftsführers

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Streit in GmbH-Gesellschafterversammlungen: Selbsthilferecht, Feststellungsklage sowie Anfechtungs- und Beschlussfeststellungsklage gegen Beschlüsse in einer GmbH-Gesellschafterversammlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 49
  • ZIP 2009, 2195
  • MDR 2009, 1400
  • WM 2009, 2131
  • BB 2009, 2433
  • BB 2009, 2561
  • DB 2009, 2427
  • NZG 2009, 1307
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 27.04.2009 - II ZR 167/07

    Zulässigkeit der Anfechtungsklage gegen einen Vorrratsbeschluss

    Auszug aus BGH, 04.05.2009 - II ZR 169/07
    Eine Entscheidung des Revisionsgerichts ist auch nicht mehr erforderlich, da der Senat die Frage durch Urteil vom 27. April 2009 (II ZR 167/07, z.V.b.) geklärt hat.

    Zwar ist - entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts - ein Gesellschafter auch dann von der Abstimmung über die Abberufung eines Geschäftsführers ausgeschlossen, wenn er die den wichtigen Grund zur Abberufung bildende Pflichtverletzung gemeinsam mit dem Geschäftsführer begangen hat (Sen. Urt. v. 27. April 2009 - II ZR 167/07, z.V.b.).

  • BGH, 11.02.2008 - II ZR 187/06

    Allgemeine Feststellungsklage gegen den Abberufungsbeschluss einer

    Auszug aus BGH, 04.05.2009 - II ZR 169/07
    Wenn das Ergebnis der Abstimmung in einer GmbH-Gesellschafterversammlung nicht durch einen Versammlungsleiter festgestellt ist, kann ein Gesellschafter durch Erhebung einer Feststellungsklage (§ 256 ZPO) klären, ob und mit welchem Inhalt ein Beschluss gefasst worden ist (Senat BGHZ 104, 66, 68 ; Urt. v. 13. November 1995 - II ZR 288/94, ZIP 1995, 1982; v. 1. März 1999 - II ZR 205/98, ZIP 1999, 656; v. 11. Februar 2008 - II ZR 187/06, ZIP 2008, 757 Tz. 22).

    Voraussetzung einer Heilung durch eine Vollversammlung ist, dass sämtliche Gesellschafter nicht nur anwesend, sondern auch mit der Abhaltung der Gesellschafterversammlung zum Zweck der Beschlussfassung einverstanden sind (BGHZ 100, 264, 269 ; Sen. Urt. v. 8. Dezember 1997 - II ZR 216/96, ZIP 1998, 335; v. 11. Februar 2008 - II ZR 187/06, ZIP 2008, 757; Beschl. v. 19. Januar 2009 - II ZR 98/08, ZIP 2009, 562).

  • BGH, 30.03.1987 - II ZR 180/86

    Berechnung der Wochenfrist für die Einladung zu einer Gesellschafterversammlung;

    Auszug aus BGH, 04.05.2009 - II ZR 169/07
    Voraussetzung einer Heilung durch eine Vollversammlung ist, dass sämtliche Gesellschafter nicht nur anwesend, sondern auch mit der Abhaltung der Gesellschafterversammlung zum Zweck der Beschlussfassung einverstanden sind (BGHZ 100, 264, 269 ; Sen. Urt. v. 8. Dezember 1997 - II ZR 216/96, ZIP 1998, 335; v. 11. Februar 2008 - II ZR 187/06, ZIP 2008, 757; Beschl. v. 19. Januar 2009 - II ZR 98/08, ZIP 2009, 562).
  • BGH, 07.02.2012 - II ZR 230/09

    Gesellschafterbeschlüsse einer Immobilien-GbR mit Beteiligung einer

    Ein Gesellschafter ist aber auch dann von der Abstimmung ausgeschlossen, wenn Beschlussgegenstand eine Verfehlung des (Gesellschafter-) Geschäftsführers ist, die der Gesellschafter gemeinsam mit diesem begangen haben soll (BGH, Urteil vom 20. Januar 1986 - II ZR 73/85, BGHZ 97, 28, 34; Urteil vom 27. April 2009 - II ZR 167/07, ZIP 2009, 1158 Rn. 30; Beschluss vom 4. Mai 2009 - II ZR 169/07, ZIP 2009, 2195 Rn. 11).
  • BGH, 22.09.2020 - II ZR 141/19

    Bewirken der vorbehaltlosen Entlastung des Komplementärs einer GmbH & Co. KG

    Das ist insbesondere der Fall, wenn dem Geschäftsführer schwere Pflichtverletzungen vorzuwerfen sind und der Gesellschaft ein erheblicher Schaden zugefügt wurde (BGH, Beschluss vom 4. Mai 2009 - II ZR 169/07, ZIP 2009, 2195 Rn. 20).

    Wegen der Verzichtswirkung ist eine Entlastungsentscheidung auch treuwidrig, wenn sie zu einem Zeitpunkt getroffen wird, zu dem die Gesellschafter zwar von der Pflichtverletzung erfahren haben, aber noch nicht in der Lage sind zu beurteilen, ob der Gesellschaft ein Schaden zugefügt wurde, und sie nur dazu dient, den Geschäftsführer der Verantwortung für sein Verhalten zu entziehen und eine weitere Untersuchung zu verhindern (BGH, Beschluss vom 4. Mai 2009 - II ZR 169/07, ZIP 2009, 2195 Rn. 20).

  • BGH, 09.04.2013 - II ZR 273/11

    Fristlose Kündigung eines Geschäftsführers wegen Abschlusses eines

    Besondere Umstände können im einzelnen Fall allerdings dazu führen, dass ein Kompetenzverstoß in milderem Licht erscheint und kein Kündigungsgrund ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 2009 - II ZR 169/07, ZIP 2009, 2195 Rn. 12; Beschluss vom 10. Dezember 2007 - II ZR 289/06, ZIP 2008, 694 Rn. 2).
  • OLG Nürnberg, 16.07.2014 - 12 U 2267/12

    GmbH: Bestellung eines gemeinsamen Vertreters durch die Mitberechtigten an einem

    Die Gesellschafter haben bei der Entlastung einen weiten Ermessensspielraum (BGH, NZG 2009, 1307, 1308; NJW 1986, 129; Liebscher, in: MünchKomm-GmbHG, a.a.O., § 46 GmbHG Rdnr. 143).

    Ein Entlastungsbeschluss ist daher anfechtbar, wenn keine andere Entscheidung als die Versagung denkbar ist und die Entlastung missbräuchlich ist (BGH, NZG 2009, 1307, 1308).

    Aus dem Sinnzusammenhang der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 4. Mai 2009 - II ZR 169/07 (NZG 2009, 1307) ergibt sich, dass die Verhinderung solcher Untersuchungen gemeint ist, welche der Feststellung eines Ersatzanspruchs der Gesellschaft gegen den Geschäftsführer dienen und Grundlage deren erfolgreicher Geltendmachung sein können.

  • OLG Brandenburg, 05.01.2017 - 6 U 21/14

    GmbH: Stimmverbot eines Gesellschafters bei einem Rechtsgeschäft zwischen der

    Fehlt es an einer solchen Feststellung, ist Klage nach § 256 ZPO auf Feststellung zu erheben, ein Beschluss sei nicht gefasst worden (BGH, B. v. 04.05.09 - II ZR 169/07, GmbHR 2009, 1327; BGH, B. v. 24.3.2016 - IX ZR 32/15 -, a.a.O. Rn 32, zit. nach juris).
  • OLG Frankfurt, 23.05.2019 - 5 U 21/18

    Verstoß gegen gesellschaftliche Treuepflicht durch Entlastungsbeschlüsse

    Im Hinblick auf die Frage, ob der Geschäftsleitung, d.h. hier der Komplementärin, die Entlastung erteilt wird, kommt den Gesellschaftern grundsätzlich ein weiter Ermessensspielraum zu (vgl. zur GmbH & Co. KG: OLG München, Urteil vom 22. Juli 2015, 7 U 2980/12, Rz. 68; zur GmbH: BGH, Beschluss vom 4. Mai 2009, II ZR 169/07, Rz. 20; zur AktG: BGH, Urteil vom 20. Mai 1985, II ZR 165/84, Rz. 6 - alle Juris).

    Vor dem Hintergrund, dass mit der Entlastung der Verzicht auf die den Gesellschaftern bei der Beschlussfassung im Falle sorgfältiger Prüfung erkennbaren Schadensersatzansprüche gegenüber dem Geschäftsführer verbunden ist (vgl. KG, Urteil vom 19. Oktober 1990, 14 U 7875/89, Rz. 46; BGH, Urteil vom 4. November 1968, II ZR 63/67, Rz. 31 - Juris), ist eine Entlastungsentscheidung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann treuwidrig, wenn sie in einem Zeitpunkt getroffen wird, zu dem die Gesellschafter zwar von der Pflichtverletzung erfahren haben, aber noch nicht in der Lage sind, festzustellen, ob der Gesellschaft auch ein Schaden entstanden ist, und die Entlastung nur dazu dient, der Geschäftsleitung die Verantwortung für ihr Verhalten zu entziehen und eine weitere Untersuchung zu verhindern (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 2009, II ZR 169/07, Rz. 20 - Juris).

  • OLG München, 09.11.2017 - 23 U 239/17

    Rückforderung einer vom Gesellschafter veranlassten Zahlung von dem

    Wenn - wie vorliegend - das Abstimmungsergebnis nicht durch einen Versammlungsleiter festgestellt worden ist, kann der Streit über den Inhalt und das Zustandekommen eines Beschlusses nur mit der allgemeinen Feststellungsklage geklärt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 04.05.2009 - II ZR 169/07 -, Rn. 19, juris).
  • LG Hannover, 12.10.2022 - 23 O 63/21

    Keine formelle Rechtswidrigkeit von Beschlüssen der Hauptversammlung einer AG bei

    (ff) Die Vergleichsvereinbarungen verstoßen - wie bereits dargelegt - nicht gegen die Dreijahresfrist des § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG , der für den Zeitpunkt der Zustimmung der Hauptversammlung zu Vergleichsvereinbarungen allein maßgeblichen Vorschrift, die dem Schutz vor übereilten Vergleichsschlüssen dient, weshalb die zum GmbH-Recht ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach eine vorschnelle Entlastung des Geschäftsführers treuwidrig sein kann, bereits im Ausgangspunkt nicht einschlägig ist ( Beschluss vom 4. Mai 2009 - II ZR 169/07 , juris Rn. 20).

    Zudem unterscheidet sich der hier in Rede stehende Sachverhalt von demjenigen, der dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorlag dadurch, dass die Gesellschafter "erst unmittelbar vor der Gesellschafterversammlung" von der Pflichtverletzung erfahren hatten (BGH, Beschluss vom 4. Mai 2009, aaO), während Abgasmanipulationen an Dieselmotoren der Beklagten seit dem Jahr 2015 Gegenstand umfangreicher Presseberichterstattung sowie der Erörterungen (zumindest) in den Hauptversammlungen betreffend die Geschäftsjahre 2015 und 2016 waren (Landgericht Hannover, Urteil vom 14. September 2017 - 21 O 24/16 und Urteil vom 31. Juli 2018 - 32 O 34/17).

  • OLG Köln, 09.07.2020 - 4 U 82/19
    Bei der Frage, ob sie dem Geschäftsführer Entlastung erteilen, haben die Gesellschafter grundsätzlich ein weites Ermessen (BGH, Urteil vom 04.05.2009, II ZR 169/07, NJW-RR 2010, 49 ff., zitiert nach: juris, Rn. 20; Drescher in: Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, Handelsgesetzbuch, 3. Auflage 2014, § 114 Rn. 46).

    Wegen der Verzichtswirkung ist eine Entlastungsentscheidung auch treuwidrig, wenn sie zu einem Zeitpunkt getroffen wird, zu dem die Gesellschafter zwar von der Pflichtverletzung erfahren haben, aber noch nicht in der Lage sind zu beurteilen, ob der Gesellschaft ein Schaden zugefügt wurde, und sie nur dazu dient, den Geschäftsführer der Verantwortung für sein Verhalten zu entziehen und eine weitere Untersuchung zu verhindern (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 2009 - II ZR 169/07 -, juris Rn. 20 mit weiteren Nachweisen).

    Anders verhält es sich indes, wenn dem Geschäftsführer schwere Pflichtverletzungen vorzuwerfen sind und der Gesellschaft ein erheblicher Schaden zugefügt wurde oder wenn die Entlastungsentscheidung zu einem Zeitpunkt getroffen wird, zu dem die Gesellschafter zwar von der Pflichtverletzung erfahren haben, aber noch nicht in der Lage sind zu beurteilen, ob der Gesellschaft ein Schaden zugefügt wurde, und sie nur dazu dient, den Geschäftsführer der Verantwortung für sein Verhalten zu entziehen und eine weitere Untersuchung zu verhindern (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 2009 - II ZR 169/07 -, juris Rn. 20 mit weiteren Nachweisen).

  • OLG München, 22.07.2015 - 7 U 2980/12

    Beschlussanfechtung in der GmbH & Co. KG

    Wegen des weiten Ermessensspielraums der Gesellschafter bei der Frage der Entlastung der Geschäftsleitung ist zwar ein Entlastungsbeschluss nur anfechtbar, wenn keine andere Entscheidung als die Versagung denkbar ist und die Entlastung missbräuchlich ist (vgl. - zur GmbH - BGH v. 04.05.2009 - II ZR 168/07, WM 2009, 2131, Rn. 20).
  • LG Frankfurt/Main, 26.01.2018 - 3 O 8/17

    Entlastungsbeschluss ffür Komplementärin, Reichweite des Ermessens der

  • LG Hagen, 17.09.2019 - 21 O 83/18
  • OLG Köln, 19.01.2017 - 28 U 35/15

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Geschäftsführer einer GmbH

  • KG, 26.08.2014 - 14 U 124/12

    Suhrkamp-Streit zu Gesellschafter-Beschlüssen vom 17. November 2011

  • OLG Jena, 21.04.2021 - 2 U 112/15
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2015 - 1 M 319/15

    Zwangsvollstreckung wegen Friedhofsbenutzungsgebühren

  • BayObLG, 04.07.2023 - 101 Sch 28/22

    Vollstreckbarkeit eines Schiedsspruchs bei einer gesellschaftsrechtlichem

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